Judo

Ju-Jutsu

Abteilung PTSV Hof

Archiv 2021 

2G plus - Auch bei uns!

2G plus Regelung in und auf den Sportstätten

Ab dem 24.11.2021 gilt die neue 15. BayIfSMV und somit für die Ausübung des Vereinssports die 2G plus Regelung sowohl im Innen- als auch im Außenbereich (siehe § 4 der 15. BayIfSMV)
Zutritt zu sämtliche Sportstätten, auch im Außenbereich, haben demnach nur noch:

  • Personen, die geimpft oder genesen sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2)
    UND zusätzlich über einen Testnachweis nach § 4 Abs. 6 verfügen (weitere Informationen zu den Testnachweisen folgen),
  • Kinder bis 12 Jahren und drei Monaten (um die Möglichkeit zu erhalten, sich ab 12 Jahren impfen zu lassen),
  • Ausnahme bis 31.12.2021:
    Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahren, die nicht geimpft sind, aber regelmäßig an den Schulen auf Corona getestet werden (§ 4 Abs. 3 Nr. 2),
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes im Original und einem negativen PCR-Test nachweisen (§ 4 Abs. 3 Nr. 1)
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (Trainer/innen, Übungsleiter/innen), die weder geimpft noch genesen sind, aber an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen (§ 4 Abs. 4).

Im Innenbereich gilt Maskenpflicht nach § 2 der 15. BayIfSMV - außer bei der Sportausübung selbst und beim Duschen.
Ein Mindestabstand von 1,5 m ist im Innen- und Außenbereich (auch Umkleiden und Duschen) einzuhalten (außer bei der Sportausübung).